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Infos + Tipps

Tierinformationen und Allgemeine Tipps

Christkind im Tierheim (Artikel aus der Lampertheimer Zeitung vom 6.12.2010)

Christkind für die Vierbeiner
06.12.2010 - LAMPERTHEIM

TIERHEIM Bescherung für die Bewohner in Form von Futter und Zubehör

(tik). Einsamkeit wird zu Weihnachten oft besonders deutlich - damit die Tiere im Tierheim nicht vergessen werden, hat der Vorstand am Samstag zur jährlichen „Bescherung der heimatlosen Tiere“ eingeladen.

Bereits zum siebten Mal starteten die Helfer des Tierheims rund um Annette Maring und Anne-Kathrin Geyer die weihnachtliche Aktion. „Die Tiere sollen sich nicht vernachlässigt sehen ist der Kerngedanke. Über Weihnachten kommen eben doch nicht ganz so viele Gassigeher wie sonst“, resümierte Annette Maring die Idee.

Viele Einzelpersonen, wie auch Familien folgten am Wochenende dem Aufruf, und brachten reichlich Spenden in Form von Tierfutter, Spielzeug, Decken und anderen tierischen Überraschungen. Über die Hilfe freute sich das Team des Tierheims, in dem derzeit 26 Hunde und acht Katzen leben. „Auch wenn es kalt ist, kommen die Leute. Wenn sie am Tag keine Zeit haben, dann bringen sie in der Regel vorher oder nachher eine Sachspende vorbei. Spenden ist eigentlich ganz einfach, gerade wenn Tiere gestorben sind, liegt in den Kellern oft noch Tierzubehör und wird nicht genutzt. Das könnten wir gebrauchen. Selbst Decken und Handtücher sind in der kalten Jahreszeit enorm wichtig für uns“, war sich die engagierte Tierschützerin sicher. Das Futter reiche für ein bis zwei Monate. Das Spielzeug und die zusätzlichen Decken seien einfach Luxus für die Tiere, der so im Budget nicht durchsetzbar sei. Leckerlies, die gebracht werden, seien ebenfalls etwas Besonderes - das bekommen die Tiere nicht jeden Tag. Neben der Bescherung für die Tiere, verweilten die Besucher unter dem Zelt, das das Team aus fünf bis sieben Helfern in diesem Jahr zum ersten Mal aufgestellt hatte. Kaffee und Kartoffelpuffer, sowie selbst gemachten Waffeln - die Kinder freuten sich über die Köstlichkeiten.

„Heute werden keine Tiere vermittelt. Die Bescherung ist auch für uns Abwechslung zum Alltag“, resümierte Maring.

Nicht nur die Ehrenamtlichen, auch die Bevölkerung, die ihre Überraschungen für die Tiere brachten, waren von der Idee begeistert. So auch Karla Fuchs: „Es ist bewundernswert, wie viel Zeit und Engagement die Helfer in ihre Arbeit stecken. Trotzdem hat man nicht immer Platz oder Zeit, um ein Tier aus dem Tierheim aufzunehmen. Da ist die Aktion eine Möglichkeit der Hilfe, die zumindest ich gerne nutze.“

Über die Vermittlung von den Tieren würden sich die Tierliebhaberinnen zu Weihnachten besonders freuen, trotzdem wissen sie, dass die heimatlosen Tiere auch über die Feiertage bei den Spargelstädtern nicht vergessen werden. Für nächstes Jahr wünscht sich Annette Maring nur eins: „Es wäre schön, wenn die Menschen und Tierhalter miteinander leben. Sich im Krankheitsfall oder während des Urlaubs untereinander helfen und sich um die Tiere kümmern, sodass diese gar nicht erst ins Tierheim kommen müssen. Das wäre mein Wunsch für 2011.“

nach oben... Geschrieben von Annette am Dienstag 7. Dezember 2010

F u n d t i e r e

Umgang mit Fundtieren

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.

Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten. Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.

Literatur/Informationen:

§ 90 a BGB
§§ 965 ff. BGB

Auszug

nach oben... Geschrieben von Annette am Donnerstag 13. Januar 2011

Haltung von Hunden

Halten von Hunden

Der Hund ist seit langem ein geschätzter Begleiter des Menschen. Neben den allgemeinen Anforderungen, die an die Haltung aller Heimtiere gestellt werden, gilt für die Haltung von Hunden die Tierschutz-Hundeverordnung. Zu einer ordnungsgemäßen Versorgung gehören u. a. auch die tierärztliche Behandlung und notwendige Impfungen.

Wer sich einen Hund anschaffen will, sollte genau überlegen, welche Hunderasse zu ihm und der Familie passt, ob genug Zeit für die Pflege und Betreuung des Hundes zur Verfügung steht und in erreichbarer Nähe Freilaufmöglichkeiten für den Hund vorhanden sind. Selbstverständlich muss das Befinden des Hundes mindestens einmal täglich überprüft und evtl. festgestellte Mängel sofort abgestellt werden. Jederzeit muss dem Hund frisches Wasser in ausreichender Menge zum Trinken zur Verfügung stehen. Der Hund ist mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

Da Hunde ein großes Gemeinschaftsbedürfnis haben, müssen einzeln gehaltene Hunde mehrmals täglich die Möglichkeit zu länger andauerndem Umgang mit der Betreuungsperson haben. Ferner ist jedem Hund täglich ausreichender Auslauf im Freien zu gewähren. Die Tierschutz-Hundeverordnung legt weiterhin Regelungen für die Haltung von Hunden außerhalb der Wohnung wie z. B. auf einem Freigelände, in Zwingern, Scheunen etc. fest. Wenn mehrere Hunde auf einem Grundstück gehalten werden, sind sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten.

Wer Hunde hält, muss sich auch mit der in den letzten Jahren ins Interesse der Öffentlichkeit gerückten Problematik der gefährlichen Hunde beschäftigen. Wegen schwerer Beißzwischenfälle mit Hunden haben alle Länder entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen.

Die für Niedersachsen geltenden Regelungen sind im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthalten. Danach werden Hunde - unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit - reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen. Weiterführende Informationen z. B. zum Wesenstest liefern die nebenstehenden Links.

Durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz ist auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt worden.

nach oben... Geschrieben von Annette am Donnerstag 13. Januar 2011

Haltung von Katzen

Haltung von Katzen

Katzen verfügen über ausgezeichnete Sinnesleistungen; Geruch-, Gehör-, Tast- und Gleichgewichtssinn sind ausgeprägter und / oder sensibler als beim Menschen. Sie haben die Fähigkeit, zu klettern, zu springen und überall durchzuschlüpfen. Sie sind neugierig und lernfähig. Je nach ihrer sozialen Grundposition können Katzen sozial/ zutraulich, sozial/scheu, solitär/zutraulich oder solitär/scheu sein. Sie benötigen mindestens einen ungestörten Schlafplatz, erhöhte Aussichts- und Sonnenplätze, Katzentoiletten, Kratz- und Kletterbäume und Spielzeug, das abwechslungsreich sein muss. Katzen benötigen eine protein- und fettreiche aber vergleichsweise kohlenhydratarme Nahrung, sie sind nicht vegetarisch zu ernähren.

Auch hat der Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass eine ungewollte Vermehrung der Katzen wirksam unterbunden wird.

nach oben... Geschrieben von Annette am Donnerstag 13. Januar 2011

Haltung von Nagetieren

Kleinsäuger

Kleinsäuger, die als Heimtiere gehalten werden, stellen oft hohe Ansprüche an die Haltungsumgebung und insbesondere an die Fütterung und Pflege. Jeder, der so ein Tier hält oder halten möchte, hat durch ausreichende Sachkunde dafür zu sorgen, dass dieses jederzeit und dauerhaft sichergestellt ist.

Hierzu gehören z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Goldhamster, Streifenhörnchen, Ratten und Chinchilla. Während Goldhamster einzeln und Meerschweinchen mindestens paarweise zu halten sind, leben die anderen o. a. Tierarten in Sozialverbänden, beanspruchen jedoch wie z. B. Kaninchen oder Streifenhörnchen innerhalb des Sozialverbandes ein Einzelterritorium oder leben monogam wie der Chinchilla. Wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung sind diese Tierarten lebhaft und benötigen - neben ausreichend großen Käfigen mit Strukturen für eine dreidimensionale Raumnutzung und Schutzräumen u. a. m. - ihrem Bewegungsbedürfnis angepasst täglichen Freilauf. Der Bewegungsraum muss frei von Verletzungsgefahren (Elektrokabel u. a. m.) sein. Bei der Platzierung der Käfige ist auf das z. T. hochsensible Gehör der Tiere, deren Empfindlichkeit gegenüber Vibrationen, Zugluft und Temperaturansprüche zu achten. Für die Fütterung ist das z. T sehr empfindliche Verdauungssystem zu berücksichtigen, ferner sind u. a. für die Kaninchen für den Zahnabrieb geeignete Futtermittel oder sonstige Materialien (Grünfutter, Äste u. a. m. ) bereitzustellen. Alle genannten Tierarten stellen hohe Hygieneansprüche an ihrer Haltungsumgebung

nach oben... Geschrieben von Annette am Donnerstag 13. Januar 2011

Haltung von Vögeln

Haltung von Vögeln

Auch wenn vornehmlich verschiedene Kanarienrassen, Finkenarten oder Sittiche als Heimtiere gehalten werden, ist die Vielfalt der als Heimtiere gehaltenen Vogelarten sehr groß. Grundsätzlich verfügen die oben genannten Vögel über ein äußerst aktives Flugvermögen und benötigen entsprechende räumliche Voraussetzungen. Ein Stubenkäfig kann bestenfalls als sicherer Fress-, Schlaf- und Rückzugsplatz dienen, ein “Vogelzimmer” sollte - möglichst frei von Verletzungsgefahren - eine Freiflugmöglichkeit bieten. Die genannten Vogelarten leben üblicherweise in Sozialverbänden, eine Einzelhaltung dieser Tiere ist abzulehnen. Vögel stellen hohe Hygieneansprüche an ihre Umgebung; insbesondere Futter und Wasser müssen hygienisch einwandfrei und hinsichtlich Menge und Zusammensetzung der Bewegungsaktivität angepasst sein; bedingt durch die Artenvielfalt können hier keine allgemeingültigen Futterempfehlungen gegeben werden.

nach oben... Geschrieben von Annette am Donnerstag 13. Januar 2011